Barrierefreiheitserklärung
(Stand: 20. Juni 2025)
Die Nimmerrichter GmbH ist bemüht, ihre Website www.nimmerrichter.at und alle dazugehörigen Unterseiten im Einklang mit den geltenden österreichischen Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit – insbesondere dem Bundes‑Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) – barrierefrei zugänglich zu machen. Grundlage sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA.
Konformitätsstatus
Diese Website ist teilweise konform mit WCAG 2.1 AA. Die teilweise Konformität bedeutet, dass einige Teile des Inhalts nicht vollständig den Barrierefreiheitsstandards entsprechen. Eine detaillierte Analyse aller identifizierten Barrieren finden Sie im WCAG‑AA‑Konformitätsbericht (20. Juni 2025).
Nicht barrierefreie Inhalte
Nachstehend eine Zusammenfassung der wesentlichen derzeit bekannten Barrieren:
WCAG‑Kriterium |
Betroffene Seiten |
Beschreibung des Problems |
1.1.1 Nicht‑Text‑Inhalt |
Alle |
Verlinkte oder dekorative Bilder ohne bzw. mit unzureichendem alt‑Text |
1.4.3 Kontrast (Minimum) |
Hauptseite, Impressum, Datenschutzerklärung |
Text mit zu geringem Farbkontrast |
1.4.4 Textgröße anpassen |
Mehrere Unterseiten |
Sehr kleine Schrift, eingeschränkte Lesbarkeit bei 200 % Zoom |
1.3.1 Info & Beziehungen / 2.4.6 Überschriften & Beschriftungen |
Fast alle Unterseiten |
Übersprungene oder fehlende Überschriftenebenen (z. B. sichtbare H3 ohne H2) |
2.1.1 Tastatur |
Teilweise |
Noscript‑Elemente können Funktionen ohne JavaScript einschränken |
2.4.4 Linkzweck (im Kontext) |
Diverse |
Redundante oder defekte Anker‑Links |
Geplante Maßnahmen
Wir arbeiten bereits an einem Maßnahmenplan, um die oben genannten Mängel schrittweise zu beheben. Dazu zählen insbesondere:
- Ergänzung fehlender bzw. Korrektur unzureichender Alternativtexte für Bilder.
- Überarbeitung der Farbpalette und Typografie zur Sicherstellung ausreichender Kontraste und Lesbarkeit.
- Konsistente Überschriftenhierarchie gemäß HTML‑5‑Spezifikation.
- Prüfung aller Funktionen auf reine Tastaturbedienbarkeit und Bereitstellung von Fallbacks, falls JavaScript deaktiviert ist.
- Entfernung redundanter Links und Reparatur interner Anker.
Erstellung dieser Erklärung
- Methodik der Evaluierung: Kombination aus automatisierter Prüfung mit WAVE Web Accessibility Evaluation Tool und manueller Auditierung durch unsere interne Web‑Accessibility‑Beauftragte.
- Letzte Überprüfung: Juni 2025
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Barrieren auffallen, die nicht in dieser Erklärung aufgeführt sind, oder benötigen Sie Inhalte in alternativen Formaten, kontaktieren Sie uns bitte. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Ihnen innerhalb von 14 Tagen antworten.
Nimmerrichter GmbH
Girakstraße 11
2100 Korneuburg
Telefon: +43 2262 63583
E‑Mail: office@nimmerrichter.at
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie keine zufriedenstellende Antwort erhalten oder Ihr Feedback aus Ihrer Sicht nicht ausreichend behandelt wurde, können Sie sich an die österreichische Schlichtungsstelle gemäß § 7 BGStG wenden. Diese ist beim Sozialministeriumservice eingerichtet.
Schlichtungsstelle für Behindertengleichstellung
Sozialministeriumservice
Babenbergerstraße 5
1010 Wien
Telefon: +43 1 711 00‑0
E‑Mail: info@sozialministeriumservice.at
Web: https://www.sozialministeriumservice.at
Die Schlichtungsstelle bietet die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren einzuleiten, um Barrieren gemeinsam mit den Unternehmen zu beseitigen und eine Lösung ohne Gerichtsverfahren zu erreichen.
Diese Erklärung wurde am 20. Juni 2025 erstellt und zuletzt am 20. Juni 2025 überprüft.