Wartung
Die regelmäßige und professionelle Wartung einer Gastherme steigert nicht nur die Energieeffizienz, sondern minimiert zugleich das Sicherheitsrisiko.
Der Betreiber einer Gastherme oder eines sonstigen Gerätes hat – wie der Halter eines Fahrzeugs – für die einwandfreie und sichere Funktion zu sorgen.
Thermenwartung
Bei einer Wartung werden alle Sicherheitseinrichtungen wie Abgasüberwachung, Sicherheitstemperaturbegrenzer, Thermoelektrik bzw. Ionisationsüberwachung auf Funktion geprüft und der Brenner gereinigt. Ein sauberer Brenner verringert den Schadstoffausstoß und hilft zugleich Energiekosten einzusparen. Anhand eines Probelaufs und einer Funktionsüberprüfung durch den Techniker werden alle Einstellungen überprüft und optimiert. Wenn notwendig wird eine Abgasmessung durchgeführt.
Abgasmessung
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass sämtliche Feuerstätten in regelmäßigen Abständen einer wiederkehrenden Überprüfung zu unterziehen sind, um die für den Umweltschutz relevanten Bestimmungen der Emissionen einzuhalten.
Messintervalle in Niederösterreich:
Geräte mit einer Nennheizleistung größer 6 bis 50kW ===> alle 3 Jahre
Geräte mit einer Nennheizleistung über 50kW ===> jährlich
§12 Gassicherheitscheck
Um höchstmögliche Sicherheit bei Gasanlagen auch im laufenden Betrieb zu gewährleisten schreibt das Gassicherheitsgesetz eine Überprüfung aller Gasanlagen im Abstand von längstens 12 Jahren vor (Gasleitungsüberprüfung gemäß
§12 NÖ GSG).
Beim Betreiben eines raumluftabhängigen Gasgerätes der Bauart B1 muss zusätzlich die ordnungsgemäße Verbrennungsluftzuführung (gemäß ÖVGW Richtlinie G12) nachgewiesen werden.
Nimmerrichter GmbH
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